Was wird sich im Jahr 2025 ändern? Alles rund um BPM für Nutzfahrzeuge

Für Sie als Unternehmer wird sich in der kommenden Zeit viel ändern. Derzeit gibt es eine BPM-Befreiung für Transporter, diese endet jedoch im Jahr 2025. Ab diesem Jahr müssen Sie für einen Transporter Steuern zahlen, genau wie für einen Pkw. Nutzfahrzeuge werden im Schnitt um 15.000 teurer. Für elektrisch Nutzfahrzeuge Der BPM-Rabatt bleibt bestehen. In diesem Artikel erzählen wir Ihnen mehr über das BPM für Nutzfahrzeuge, was die Änderungen für Sie bedeuten und welche Entscheidungen Sie mit Blick auf die Zukunft treffen können.

Was ist BPM?

BPM (Pkw- und Motorradsteuer) ist eine Steuer, die in den Niederlanden bei der Zulassung eines neuen Fahrzeugs erhoben wird. Der Zweck dieser Steuer besteht darin, die Anzahl der Fahrzeuge auf niederländischen Straßen zu regulieren und Einnahmen für den Staat zu generieren. Das BPM gilt derzeit nur für Pkw. Sie können Firmenwagen zur geschäftlichen Nutzung BPM-frei fahren. Aber seien Sie gewarnt, denn diese Ausnahme läuft bald aus!

Der BPM-Rabatt wird abgeschafft

Die Regierung hat beschlossen, den Rabatt von 100% bpm auf Firmenwagen abzuschaffen. Dabei handelt es sich nicht um eine ferne Bedrohung, sondern um eine neue Realität, die enorme Auswirkungen auf den Fuhrpark Ihres Unternehmens haben wird. Ab dem 1. Januar 2025 entfällt das graue Kennzeichensystem und Unternehmer müssen für einen neuen Firmenwagen BPM zahlen.

So viel teurer wird Ihr Firmenwagen

Der BPM für Nutzfahrzeuge mit Kraftstoffmotor basiert auf den tatsächlichen CO2-Emissionen des Fahrzeugs. Transporter mit höheren CO2-Emissionen werden stärker besteuert als Fahrzeuge mit geringeren Emissionen. Es wurde ermittelt, dass Sie pro Gramm CO2 77,41 Euro bezahlen müssen. Wie sieht das aus? Ein Opel Vivaro L2 2.0 Blue HDi 145 PS mit einem Listenpreis von 28.800 Euro und 189 Gramm CO2-Ausstoß erhält ab dem 1. Januar 2025 eine Preiserhöhung von 14.630 Euro bzw. 50%!

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Was können Sie tun?

Der wichtigste Rat, den wir geben können, ist: Warten Sie nicht länger. Das Jahr ist fast vorbei und die Zeit, von Preisen ohne BPM zu profitieren, ist fast vorbei. Es gibt einige Maßnahmen, die Sie ergreifen können, um die Zahlung von BPM zu vermeiden:

  • Ersetzen Sie jetzt Ihren Transporter
  • Leasing und Zulassung eines neuen Nutzfahrzeugs vor Jahresende

Das Fahrzeug fällt dann weiterhin unter die alte BPM-freie Regelung.

Aktuelle Bedingungen für eine BPM-Ausnahme

Die aktuelle Geschäftsregelung für Lieferwagen gilt noch bis zum 1. Januar 2025. Wenn Sie diese Bedingung erfüllen, müssen Sie kein BPM zahlen:

  • Nachweisbare geschäftliche Nutzung: Der Transporter muss nachweislich für mindestens 10% der Kilometerzahl beruflich genutzt werden

Das heißt, Sie müssen nachweisen können, dass das Fahrzeug hauptsächlich für Ihre geschäftliche Tätigkeit genutzt wird.

 

Ab 1. Januar 2025 keine Zufahrt zu den Umweltzonen bei neuem Diesel- oder Benzin-/Hybrid-Firmenwagen +15.000 Euro teurer durch BPM-Abgabe

Welche Orte haben eine Umweltzone?

Das Klimaabkommen sieht vor, dass ab 2025 mindestens 30 niederländische Städte eine Nullemissionszone haben müssen. Derzeit planen 65 Städte die Einführung einer Umweltzone. Dann reden wir hier wirklich nicht nur von Amsterdam und Utrecht.

Die Größe der Zone wird pro Gemeinde festgelegt. Dies könnten die Straßen rund um die Innenstadt sein. Grüne Kommunen wie Arnheim und Nimwegen, aber auch die Randstädte werden alles innerhalb des Rings zur Umweltzone erheben.

Neue Nutzfahrzeuge mit einem Erstzulassungsdatum nach dem 1. Januar 2025 dürfen diese Emissionszonen nicht betreten und sind zudem im Schnitt 15.000 Euro teurer als im Jahr 2024.

Was können wir für Sie tun?

Diese angekündigten Maßnahmen erfordern wichtige Veränderungen in Ihrem Fuhrpark. Ein logischer Schritt besteht darin, in emissionsfreie Fahrzeuge zu investieren, da ab 2025 außer der festen Basis von 360 € keine zusätzlichen BPM mehr erhoben werden und emissionsfreie Fahrzeuge in die Umweltzonen einfahren dürfen. Darüber hinaus profitieren Sie nur davon SEBA-StipendiumDamit erhalten Sie einen Rabatt von maximal 5.000 € auf Ihren neuen emissionsfreien Firmenwagen. Bei Eurocars Bedrijfswagens verstehen wir jedoch, dass nicht alle Unternehmer für den Umstieg auf Elektrofahrzeuge bereit sind und dass der Umgang mit diesen Veränderungen eine Herausforderung darstellen kann. Aus diesem Grund haben wir unseren Finanzierungsleasingvertrag entwickelt, in dem wir Unternehmer bei der Umstellung auf Elektro unterstützen und entlasten.

Wenn Sie einen Finanzierungsleasingvertrag mit Eurocars Bedrijfswagens abschließen, können Sie Ihren Firmenwagen in den kommenden Jahren ohne Vertragsstrafe gegen einen Elektro-Firmenwagen eintauschen, wann immer es Ihnen passt. Wir schließen dann einen neuen Mietvertrag mit mindestens der gleichen Laufzeit wie Ihr aktueller Vertrag ab. Dadurch fallen für Sie beim Umstieg auf ein Elektrofahrzeug keine zusätzlichen Kosten an und Sie können sich jederzeit an veränderte Gegebenheiten anpassen. Darüber hinaus vermeiden Sie zusätzliche hohe Anschaffungskosten, indem Sie die BPM-Befreiung abschaffen, wenn Sie Ihr Finanzierungsleasing noch in diesem Jahr abschließen. Lesen Sie alles über unseren Finanzierungsleasingvertrag unser Blog. Kurz gesagt: Warten Sie nicht länger und handeln Sie noch heute!

 

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