Im Jahr 2025 wird es in den Niederlanden große Veränderungen geben, die weitreichende Folgen für Unternehmer mit Firmenwagen haben werden. Eine dieser großen Änderungen betrifft das BPM für Firmenwagen. Ab 2025 entfällt die BPM-Befreiung für Unternehmer mit Firmenwagen. In diesem Blog erfahren Sie, was der BPM ist, wie er berechnet wird, warum Änderungen vorgenommen werden, welche Ausnahme für elektrische Nutzfahrzeuge gelten und welche Vorteile Eurocars Commercial Vehicles bietet.

 

Was ist BPM?

BPM steht für Tax on Passenger Cars and Motorcycles. Dabei handelt es sich um eine einmalige Steuer, die bei der Anmeldung eines neuen Pkw oder eines Pkw aus dem Ausland im Kfz-Zulassungsregister zu entrichten ist. In folgenden Fällen sind Sie zur Zahlung von BPM verpflichtet:

  • Wenn Sie einen Pkw in die Niederlande importieren, der jünger als 17 Jahre und 10 Monate ist, und ihn im Kfz-Zulassungsregister eintragen lassen.
  • Wenn Sie ein Nutzfahrzeug importieren und ins Kfz-Zulassungsregister eintragen lassen, das jünger als 5 Jahre ist und Sie kein Unternehmer sind. 
  • Wenn Sie ein Nutzfahrzeug in einen Pkw umbauen. 
  • Wenn Sie ein Nutzfahrzeug in ein Wohnmobil umbauen. In diesem Fall müssen Sie BPM auch bezahlen, wenn der Firmenwagen älter als 5 Jahre ist. 
  • Wenn Sie in den Niederlanden wohnen und ein Auto mit einem ausländischen Kennzeichen fahren. 

Bisher war man als Unternehmer mit Firmenwagen von der BPM-Zahlung befreit. Doch ab 2025 wird sich das ändern. 

 

Wie wird der BPM berechnet? 

Die Höhe der bpm hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem vom CO2-Ausstoß des Fahrzeugs, dem Nettolistenpreis und dem Alter des Fahrzeugs. Je höher der CO2-Ausstoß des Fahrzeugs ist, desto höher ist die Geschwindigkeit pro Minute und für jedes Gramm CO2-Ausstoß gilt ein Satz von 66,91 €. Bei Neuwagen bestimmt das Datum der Eintragung ins Kfz-Zulassungsregister, welche BPM-Rate verwendet wird. Wenn Sie einen Gebrauchtwagen importieren (ein Auto, das mehr als 3.000 km gefahren ist), bestimmt das Datum der Erstzulassung des Fahrzeugs, welche BPM-Sätze Sie verwenden dürfen.

 

Änderung der BPM für Firmenwagen ab 2025

Als Unternehmer sind Sie derzeit von der BPM-Zahlung für einen Firmenwagen befreit. Ab 2025 wird sich dies jedoch ändern und Unternehmer müssen auch für einen Dienstwagen mit Verbrennungsmotor BPM zahlen. Die Geschwindigkeit pro Minute hängt von der Höhe des CO2-Ausstoßes des Fahrzeugs ab. Die Idee ist, dass diese Maßnahme es für Unternehmen attraktiver macht, sich für emissionsfreie Firmenwagen zu entscheiden und in nachhaltige und umweltfreundliche Lösungen zu investieren. Die Konsequenz dieser BPM-Änderung wird in jedem Fall dazu führen, dass der Kauf eines neuen Nutzfahrzeugs oder eines importierten Nutzfahrzeugs mit Verbrennungsmotor deutlich teurer wird. 

 

Befreiung von der BPM für elektrische Nutzfahrzeuge

Obwohl die BPM-Befreiung für neue und importierte Nutzfahrzeuge mit Verbrennungsmotor aufgehoben wird, gilt die BPM-Befreiung vorerst weiterhin für Nutzfahrzeuge ohne CO2-Emissionen. Das bedeutet, dass Sie für neue und importierte Elektro-Nutzfahrzeuge und Wasserstoff-Nutzfahrzeuge keine BPM zahlen müssen. Auf diese Weise wird elektrisches und nachhaltiges Fahren von der Regierung gefördert. 

 

Steigen Sie ohne Vertragsstrafe auf einen Elektro-Firmenwagen um

Bei Eurocars Bedrijfswagens verstehen wir, dass nicht alle Unternehmer für den Umstieg auf Elektrofahrzeuge bereit sind. Aus diesem Grund haben wir einen Finanzierungsleasingvertrag entwickelt, in dem wir Unternehmer bei der Umstellung auf einen elektrischen Firmenwagen unterstützen und entlasten. Wenn Sie einen Finanzierungsleasingvertrag mit Eurocars Bedrijfswagens abschließen, können Sie Ihren Firmenwagen in den kommenden Jahren ohne Vertragsstrafe gegen einen Elektro-Firmenwagen eintauschen. Wir schließen dann einen neuen Mietvertrag mit mindestens der gleichen Laufzeit wie Ihr aktueller Vertrag ab. Das bedeutet, dass für Sie beim Umstieg auf ein Elektrofahrzeug keine zusätzlichen Kosten anfallen. Möchten Sie mehr wissen? Lesen Sie es in unserem Blog.

 

Abschluss

Die BPM-Befreiung für Firmenwagen wird im Jahr 2025 aufgehoben, was erhebliche finanzielle Folgen für Unternehmer haben wird. Die bpm, eine einmalige Steuer beim Kauf eines neuen oder importierten Fahrzeugs, wird auf Basis des CO2-Ausstoßes, des Listenpreises und des Datums der Erstzulassung ermittelt. Für elektrische Nutzfahrzeuge gilt die BPM-Befreiung auch nach 2024, was Unternehmer dazu ermutigt, nachhaltige Entscheidungen zu treffen. Bei Eurocars Bedrijfswagens möchten wir Unternehmer bei der Umstellung auf elektrische Nutzfahrzeuge unterstützen. Deshalb können Unternehmer mit einem Finanzierungsleasing ohne zusätzliche Kosten auf einen elektrischen Firmenwagen umsteigen. Sind Sie schon überzeugt? Dann schauen Sie bei uns vorbei Finanzierungsleasing-Angebot und bewerben Sie sich noch heute. 

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